AGB

Sehr geehrter Gast,

im folgendem finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sollen helfen, Fragen vor oder während des Vertragsabschlusses und bei der Vertragserfüllung zu beantworten. Mit dem Vertragsabschluss akzeptieren Sie uneingeschränkt unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie deshalb unsere Geschäftsbedingungen vor jeder Buchung/Reservierung gut durch. Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Abweichende Regelungen bedürfen immer der Schriftform. Bei Buchungen über unser eigenes Internetportal oder bei Buchungen über andere Anbieter kann es zu Abweichungen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen. Bitte sprechen Sie uns an.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt und/oder eine gelungene Veranstaltung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Beherbergungsleistungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen, Bewirtungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räume, Flächen oder Vitrinen sowie deren Nutzung zu anderen nicht vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dieses vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich zu bestätigen.
  2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel keine anderweitige Erklärung des Veranstalters vorliegt.
  3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer, Räumlichkeiten oder vereinbarten Leistungen bereitzuhalten und zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Dies gilt auch insbesondere für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  8. Die Rechnungserstellung und Bezahlung erfolgt bei Anreise in Höhe der gebuchten Leistungen.  

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme)

  1. Generell gewähren wir jedem Gast die kostenfreie Zimmerstornierung bis zu einer Anzahl von 2 Zimmern je Buchung bis 18:00 Uhr am Anreisetag. Die Stornierung hat durch den Kunden schriftlich zu erfolgen. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen.
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen insbesondere auch die bei Dritten veranlassten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  4. Ist ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart ist das Hotel berechtigt, für den Rücktritt zwischen der 12. und 8. Woche vor dem Buchungs- bzw. Veranstaltungstermin 50% des angebotenen Gesamtumsatzes, für den Zeitraum zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Buchungs- bzw. Veranstaltungstermin 80% des angebotenen Gesamtumsatzes und danach 90% des angebotenen Gesamtumsatzes in Rechnung zu stellen. Die Zimmerumsätze richten sich nach dem allgemeinen bzw. angebotenen Zimmerpreisen. Die Berechnung des angebotenen Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis x Teilnehmerzahl. Der Getränkeumsatz wird entsprechend der hoteleigenen anzunehmenden Erfahrungswerte berechnet und in Rechnung gestellt. 
  5. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  6. Wurde eine Seminar- oder Tagungsarrangement je Teilnehmer vereinbart, ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt von der Veranstaltung 90% des Arrangementpreises in Rechnung zu stellen.
  7. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  8. Bei Anreise bereits abgerechnete Leistungen sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.  

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
  • ein Verstoß gegen obige Klausel Nr. 2 vorliegt.
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • bei Verkauf oder Wegfall des Hotelgebäudes, der vorhandenen Zimmerkapazitäten oder bedingt durch andere bauliche Veränderungen. 
  • Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken

  1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten in Höhe des 3 fachen des Einkaufswertes inkl. MwSt berechnet.
  2. Mitgebrachte Speisen und Getränke bleiben im Eigentum des Gastes. Der Gast versichert, dass die Speisen und Getränke allen gesetzlichen und hygienerechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Gast versichert außerdem kein rohes Ei bei der Zubereitung der Speisen verwendet zu haben und alle möglichen Allergene gut sichtbar für den Verbraucher auszuweisen. Der Gast übernimmt die volle Verantwortung für die Qualität und insbesondere auch aller hygienerechtlichen Vorschriften. Er haftet seinen Gästen bzw. dem Verbraucher wiederum im vollen Umfang.
  3. Im Rahmen der Lieferung von Speisen durch das Hotel zur Burg Sternberg als Catering und/oder Büffet verpflichtet sich der Gast die Speisen zum Zeitpunkt der Übergabe auf ihre vertrags- und ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen. Mit der Übergabe der Speisen an den Gast geht auch die Verantwortung der Einhaltung der hygienerechtlichen gesetzlichen Vorschriften - insbesondere was Temperatur und Haltbarkeit der Speisen betrifft - auf den Gast über.
  4. Der Gast hat das Recht, die nicht verzehrten Reste portionierter Speisen aus Tellergerichten mitzunehmen, soweit dieses den hygienerechtlichen gesetzlichen Vorschriften nicht wiederspricht. Der Gast übernimmt dann bereits nach Beenden der Mahlzeit spätestens aber mit dem Verpacken der Speisen die volle Verantwortung für die Qualität und insbesondere auch für alle hygienerechtlichen Vorschriften. Durch die Übernahme der Speisen geht die Haftung für Haltbarkeit und Qualität der Speisen auf den Gast über.
  5. Der Gast kann gegen Bezahlung Speisen des Buffet (eigenes Buffet, Luchbuffet, Frühstücksbuffet...) erwerben und mitnehmen, soweit dieses den hygienerechtlichen gesetzlichen Vorschriften nicht wiederspricht. Der Gast übernimmt dann mit der Übergabe des Essens die volle Verantwortung für die Qualität und insbesondere auch für alle hygienerechtlichen Vorschriften. Durch die Übernahme der Speisen geht die Haftung für Haltbarkeit und Qualität der Speisen auf den Gast über. 
  6. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch den Zeitablauf und Transport der mitgebrachten und mitgenommenen Speisen die Kühlkette unterbrochen wird und die Speisen erheblich schneller verderben können. Sollten Sie also Speisen mitnehmen oder mitbringen, geschieht dieses auf eigene Verantwortung. Sie haften alleine und im vollen Umfang auch Ihren Gästen oder weiteren Verbrauchern gegenüber für die Qualität und Haltbarkeit der Speisen.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten, kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden hoteleigene Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden bis maximal 5%, wird vom Hotel bis 2 Tage vor der Veranstaltung bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

X Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
  2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

XI. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens aber € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Haftungsansprüche ergeben sich hieraus jedoch nicht.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Parkgaragen.
  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

XII. Haftung des Kunden für Schäden

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sowie der Verzicht auf die Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Lieferaten / Vertragspartnern

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im Weiteren „AGBs“ genannt) beziehen sich auf alle Vertragsbeziehungen, Angebote, Aufträge, Rechte und Pflichten aus der vorverträglichen Verhandlung, sowie aus der Lieferung und Leistung rechtlicher Beziehungen zwischen Lieferanten oder anderen Vertragspartnern und der Hotel Zur Burg Sternberg GmbH & Co. KG.
  2. Der Inhalt dieser AGBs hat Vorrang gegenüber jedem Vertragsvereinbarungsentwurf, den ein Vertragspartner/Lieferant gemacht hat, sowie vor den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die im Widerspruch zum Inhalt dieser AGBs stehen. Dies gilt auch dann, wenn die Hotel Zur Burg Sternberg GmbH & Co. KG es nicht ausdrücklich ablehnt, die Vereinbarung oder Bestimmung des Vertragspartners zu akzeptieren.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote und Auftragsbestätigungen der Lieferanten/Vertragspartner sind freibleibend. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung / Vertragsgegenzeichnung der Hotel Zur Burg Sternberg GmbH & Co. KG kommt ein Vertrag (eine rechtliche Beziehung) mit ausschließlich dem darin bestätigten Inhalt zustande.
  2. Einer stillschweigenden konkludenten Zustimmung zu einer Auftragsbestätigung oder zu einem Angebot eines Lieferanten / Vertragspartnerns durch die Hotel Zur Burg Sternberg GmbH & Co. KG wird hiermit grundsätzlich ausgeschlossen. 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise und Zahlungsbedingungen der Hotel Zur Burg Sternberg GmbH & Co. KG.

IV. Leistungstermin

  1. Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Leistungstermine der Hotel Zur Burg Sternberg GmbH & Co. KG.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Stellplätzen / Garagen 

Der Vermieter (Hotel Zur Burg Sternberg GmbH & Co. KG) im Folgenden auch Hotel genannt, vermietet an den Mieter zeitlich befristet einen Stellplatz zum Zwecke der Unterstellung eines Fahrzeuges (Wohnwagen, Wohnmobilen, Oldtimern, Fahrrad, anderen KFZ, Boot …).

Der Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.

Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.

Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der vereinbarten Stellplätze abgestellt werden.

Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen

Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.

Das Hotel ist berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.

Der Mieter hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

nicht gestattet sind:

- das Rauchen und die Verwendung von Feuer

- die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen

- das unnötige Laufenlassen von Motoren

- das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser

- das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen

- das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen

- das Verteilen von Werbematerial

Der Vertrag verlängert sich nicht stillschweigend. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist das Hotel berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters aus dem Parkbereich entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist.

Benutzt der Mieter mit seinem Fahrzeug mehr als den vereinbarten Stellplatz, ist das Hotel berechtigt, das jeweils volle Parkentgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben.

Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.

Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungshilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Hotel zu melden. Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches.

Dem Hotel steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.

Das Hotel ist berechtigt, Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen zu entfernen und/oder zu verwerten, sofern dieses dem Mieter/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeuges innerhalb einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Mieter/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der Mieter/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen Kosten und des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Mietgeltes. Der Mieter haftet dem Hotel für alle entstandenen Kosten.

 

Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Stand 26.11.2020 ersetzt Stand vom 27.05.2019

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